Wir über uns

In der heutigen Form gibt es die Amtsverwaltung Itzstedt (mit den 6 Gemeinden Itzstedt, Kayhude, Nahe, Oering, Seth und Sülfeld) seit dem 1. April 1970.
Das Amt wurde im Zuge der Ämterreform von 1966 aus dem bisherigen Amt Nahe (Sitz in Itzstedt) sowie der amtsfreienGemeinde Sülfeld gebildet.

Am 01. Januar 2008 vergrößerte sich das Amt um die bisherige amtsfreie Gemeinde Tangstedt (Kreis Stormarn). Die Gemeinde Tangstedt verbleibt im Kreis Stormarn.

Vor der Fusion mit der Gemeinde Tangstedt war das Amt Itzstedt mit einer Einwohnerzahl von 12.263 Einwohnern das zweitgrößte im Kreis Segeberg. Mit seinen 6.845 ha war es dagegen das kleinste Amt im Kreis Segeberg.
Die Gemeinde Tangstedt brachte 6.287 Einwohner sowie 3.985 ha in das Amt ein. Somit stieg die Zahl der Einwohner im Amt Itzstedt auf deutlich über 18.500 und die Fläche auf 10.830 ha.

Die Amtsverwaltung ist u. a. zuständig für die
  • Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinden (z. B. Kindergärten, Brandschutz)
  • Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung (z. B. Meldewesen, Standesamtswesen)
  • sowie die vom Kreis übertragenen Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung, z. B. Bauanzeigen, Genehmigungen von Sammlungen)

In der Trägerschaft des Amtes befindet sich auch die schöne Badestelle am Itzstedter See.

Die Organe des Amtes !

Ämter haben keine unmittelbare Vertretung. Sie werden geführt von dem Amtsvorsteher sowie dem Amtsausschuss. Der Amtsausschuss ist das höchste Organ des Amtes. In ihm vertreten sind die Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden sowie weitere Mitglieder, die von den Gemeindevertretungen, entsprechend der Einwohnerzahl, entsendet werden. Der Amtsausschuss tagt öffentlich, trifft alle für das Amt wichtigen Entscheidungen und überwacht deren Durchführung. Vorsitzender des Amtsausschusses ist der ehrenamtliche Amtsvorsteher, der aus der Mitte des Amtsausschusses gewählt wird. Amtsvorsteher des Amtes Itzstedt ist seit 1994 Gerhard Brors aus Oering.

Wie finanzieren sich Ämter?

Ämter erheben keine eigenen Steuern. Einnahmen erzielen sie lediglich aus Verwaltungsgebühren und Verwaltungskostenbeiträgen. Die Finanzierung der Ämter erfolgt im Wesentlichen über die Gemeinden. Dafür, dass diese sich eine eigene Gemeindeverwaltung ersparen, zahlen sie eine Umlage an das Amt, deren Höhe sich an der Finanzkraft der Gemeinden orientiert. Grundlage der Amtsverfassung ist die Amtsordnung (AO) für Schleswig-Holstein. Diese verweist in vielen Punkten auf die Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein.